Kreative Steuergestaltung – Geschichten mit Happy End
Sie möchten Ihren Besitz vererben? Schenken Sie!
Frau Sommer ist verwitwet, 65 Jahre alt und besitzt ein Einfamilienhaus in Erlangen, das sie selbst bewohnt. Bis auf ihre einzige Tochter Laura hat sie keine weiteren Verwandten. Das Haus befindet sich in guter Lage, der Grundbesitzwert der Immobilie beträgt 750.000 €. Die Dame besitzt zudem ein Barvermögen in Höhe von 100.000 €. Weiteres Vermögen hat sie nicht.
Frau Sommer möchte ihrer Tochter als Alleinerbin sowohl ihr Haus als auch ihr Barvermögen vermachen. 750.000 € Grundstückswert plus 100.000 € Barvermögen ergeben zusammen Vermögensgegenstände in Höhe von 850.000 €. Erbt Laura später von ihrer Mutter, wird automatisch Erbschaftsteuer fällig. Nach Abzug des persönlichen Freibetrages der Tochter von 400.000 € blieben noch 450.000 €, welche die genannte Steuer in Höhe von 67.000 € nach sich ziehen würden. Vermeiden könnte Laura dies nur, indem sie dann sofort anstelle ihrer Mutter in das Haus einziehen und dort selbst für mindestens 10 Jahre wohnen würde. Wie viele andere erwachsene Erben möchte sie das jedoch nicht.
Wir stellten Frau Sommer eine Gestaltungsmöglichkeit vor, die eine deutliche Steuerersparnis nach sich zieht. Die Seniorin überträgt ihrer Tochter bereits jetzt im Alter von 65 Jahren ihr Haus, behält sich aber den Nießbrauch, also das Recht zur Nutzung einer nun fremden Sache, zurück und wohnt auf dieser Basis weiterhin darin. Schenkung mit Nießbrauch heißt das unkomplizierte Vorgehen, welches hier zur Folge hat, dass vom Grundbesitzwert über 750.000 € zusätzlich zum Freibetrag der Wert des Nießbrauchsrechts in Höhe von 226.440 € abgezogen wird und statt Erbschaftsteuer eine Schenkungsteuer über 13.585 € fällig wird. Frau Sommer freut sich mit ihrer Tochter über eine Ersparnis von 53.915 €. Und: Zum 75. Geburtstag der fitten Seniorin käme eine weitere Einsparung hinzu. Da der Freibetrag von 400.000 € alle 10 Jahre erneut genutzt werden kann, wäre das verbleibende Barvermögen von 100.000 € später komplett erbschaftsteuerfrei.
Wenn auch Sie darüber nachdenken, Ihren Besitz auf steuerschonende Weise weiterzugeben, wenden Sie sich gerne an uns. Gemeinsam mit Ihnen finden wir eine optimale Lösung für Ihre individuelle Situation.
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