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Sie möchten eine Immobilie
schenken? Tun Sie's kreativ.

Kreative Steuergestaltung – Geschichten mit Happy End

Sie möchten eine Immobilie schenken? Tun Sie’s kreativ.

Benno Herbst ist ein wohlhabender Mann und besitzt ein umfangreiches Barvermögen. Sein Sohn Adrian verdient nicht schlecht, hat aber nicht die finanziellen Mittel, um sich das Einfamilienhaus zu kaufen, auf das er schon länger ein Auge geworfen hat. Der Kaufpreis für das Wunschobjekt beträgt 750.000 €. Da Benno Herbst nicht nur vermögend, sondern auch großzügig ist, möchte er seinem Sohn den Traum vom Eigenheim erfüllen und ihm die Immobilie schenken.

Benno und Adrian Herbst wissen, dass Schenkungen natürlich Schenkungsteuer auslösen. Würde Vater Herbst seinem Sohn also den Geldbetrag in Höhe von 750.000 einfach schenken, müsste dieser dafür glatte 52.000 € an Steuer zahlen. Bei unserem Beratungsgespräch mit Herrn Herbst bringen wir den Grundbesitzwert und die Schenkungsabrede ins Spiel. Wie hängt das zusammen?

Bei der von uns vorgeschlagenen Gestaltungsmöglichkeit handelt es sich um eine sogenannte mittelbare Grundstücksschenkung. Obwohl der reale Kaufpreis der Immobilie 750.000 € beträgt, wird diese mit einem Grundbesitzwert von nur 400.000 € bewertet. Letzteres erfolgt auf Basis eines gesetzlich festgelegten Verfahrens. Stellt nun Herr Herbst seinem Sohn den gesamten Betrag ausschließlich für den Erwerb des ganz bestimmten Grundstücks zur Verfügung, würde die Bewertung des Vorgangs auf Basis des Grundbesitzwerts erfolgen. Da dieser mit 400.000 € genau dem Wert des persönlichen Freibetrags des Sohnes entspricht, wird keine Schenkungsteuer ausgelöst. Um dies zu gewährleisten müssen Vater und Sohn jedoch eine klare und eindeutige Schenkungsabrede treffen, die den Bestimmungszweck der finanziellen Zuwendung auf das besagte Grundstück festschreibt.

Noch Fragen? Wenn Sie vorhaben, eine Immobilie zu schenken, beraten wir Sie gerne persönlich zu den Rahmenbedingungen unter denen eine mittelbare Grundstücksschenkung möglich ist.

SPRECHEN SIE UNS AN!

Sie würden gerne mehr zu diesen Themen erfahren und einen Beratungstermin mit unserem Ansprechpartner Alexander Auer, Steuerberater vereinbaren?

Kontaktieren Sie uns für mehr Informationen unter Telefon 09131 53630 oder kanzlei@bsr-steuerberater.de