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STEUERN
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Sie unterstützen Ihre Kinder? Tun sie´s steuerschonend!

Kreative Steuergestaltung – Geschichten mit Happy End

Sie unterstützen Ihre Kinder? Tun sie´s steuerschonend!

Das Ehepaar Winter unterstützt Sohn Lukas gerne bei seinen Zukunftsplänen und übernimmt die Kosten für sein Studium. Zu den jährlichen Studiengebühren an einer privaten Universität in Höhe von 6.000 € gesellen sich weitere Ausgaben wie beispielsweise Fahrtkosten. Gesamt rechnen die Winters mit etwa 10.000 € Kosten pro Jahr. Da sich Lukas voll auf sein Studium konzentrieren möchte, wird er währenddessen keine Jobs annehmen und so auch über keine Einkünfte verfügen. Die Eltern Winter besitzen wiederum zwei vermietete Eigentumswohnungen mit jährlichen Mieteinkünften über gesamt 12.000 € jährlich, für welche 35 % Steuer gezahlt werden müssen.

Was können Mieteinkünfte mit der Unterstützung dem Sohn zu tun haben? Wir stellen den Winters eine Gestaltungsmöglichkeit vor, die einkommensteuersparende Folgen hat.

Sohn Lukas könnte die Kosten von 10.000 € für das Studium dem Finanzamt gegenüber zwar als abziehbare Sonderausgaben angeben, diese liefen jedoch ins Leere, da er keine Einkünfte hat. Nach unserer Beratung räumen die Eltern ihrem Sohn einen zeitlich befristeten Nießbrauch an den beiden Wohnungen ein, was zur Folge hat, dass dieser nun Mieteinkünfte erzielt, welche er versteuern muss. Nun greifen die Studienkosten als Sonderausgaben. Nach deren Abzug und der Berücksichtigung des Grundfreibetrages, ergeben sich für Lukas 0 € Einkommensteuer. Die Eltern wiederum sparen durch diese Verlagerung von Einkünften auf das Kind jährlich rund 4.200 € Einkommensteuer. Davon unberührt erhält das Ehepaar weiterhin Kindergeld und genießt die Kinderfreibeträge.

Wenn Sie klären möchten, inwieweit Sie Einkünfte auf ihre Kindern verlagern könnten, um Steuern zu sparen, wenden Sie sich gerne an uns. Gemeinsam mit Ihnen finden wir eine optimale Lösung für Ihre individuelle Situation.

SPRECHEN SIE UNS AN!

Sie würden gerne mehr zu diesen Themen erfahren und einen Beratungstermin mit unserem Ansprechpartner Alexander Auer, Steuerberater vereinbaren?

Kontaktieren Sie uns für mehr Informationen unter Telefon 09131 53630 oder kanzlei@bsr-steuerberater.de