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Vermögen in der Ehe? Schaukeln Sie!

Kreative Steuergestaltung – Geschichten mit Happy End

Vermögen in der Ehe? Schaukeln Sie!

Luise und Peter Frühling sind verheiratet und haben zwei Kinder. Peter Frühling verfügt mittlerweile über ein nicht unbedeutendes Vermögen von 2 Millionen €. Seine Frau Luise hat sich in der Ehe bislang hauptsächlich um die Kinder gekümmert und hat kein Vermögen. Da zum Zeitpunkt der Eheschließung, wie es häufig der Fall ist, nichts anderes vereinbart wurde, lebt das Paar automatisch im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft.

Weshalb sollte das Ehepaar nun schaukeln? Was ist das überhaupt? Und wie geht es? Eine Zugewinngemeinschaft wird häufig erst im Fall einer Scheidung relevant, was allgemein bekannt ist. Weniger bekannt ist hingegen die Möglichkeit, bereits während der Ehe den Güterstand zu wechseln und somit bei der Übertragung von Vermögen unter den Partnern Steuern zu sparen.

Nach unserer Beratung vereinbaren Luise und Peter einen Termin beim Notar und wechseln dort vertraglich in den Güterstand der Gütertrennung. Durch diesen Wechsel kommt es automatisch zum Zugewinnausgleich: Die Hälfte von Peters Vermögen geht steuerfrei in den Besitz seiner Frau über. Hätte er ihr den gleichen Betrag geschenkt, würde Schenkungsteuer anfallen. Danach wechseln die Frühlings wieder in den Güterstand der Zugewinngemeinschaft, was problemlos möglich ist. Das Schaukeln in der Güterstandsschaukel bringt zudem noch einen weiteren Vorteil für Ehepaare mit Kindern. Da nun Vater und Mutter offiziell vermögend sind, kommt es zu einer Verdoppelung des Freibetrags in Höhe von 400.000 €, die nun von beiden Kindern beansprucht werden können.

Ob Sie als Ehemann oder Sie als Ehefrau mehr oder weniger vermögend sind, ob Sie Kinder haben oder nicht – wir beraten in jedem individuellen Fall gerne zur Gestaltungsoption der Güterstandschaukel.

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Sie würden gerne mehr zu diesen Themen erfahren und einen Beratungstermin mit unserem Ansprechpartner Alexander Auer, Steuerberater vereinbaren?

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