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KREATIV
STEUERN
GESTALTEN

Ihre steuerlichen Möglichkeiten
kreativ ausschöpfen...

Kreative Steuergestaltung – Geschichten mit Happy End

Sie möchten Steuern sparen? Wer möchte das nicht, werden Sie antworten. Hier kommen wir als Ihre Steuerkanzlei ins Spiel.
Denn es gibt Möglichkeiten, über die Sie vielleicht noch gar nicht wissen, dass diese für Ihre Belange in Frage kommen. Damit Sie das herausfinden können, haben wir einige Beispiele in Geschichten verpackt, deren Akteure auch Sie sein könnten. Falls Sie sich also in der ein oder anderen Situation wiederfinden, unterstützen wir gerne bei Ihrer Steuergestaltung und freuen uns auf ein individuelles Beratungsgespräch mit Ihnen.

Sie unterstützen Ihre Kinder? Tun Sie’s steuerschonend.

 

Das Ehepaar Winter unterstützt Sohn Lukas gerne bei seinen Zukunftsplänen und übernimmt die Kosten für sein Studium. Zu den jährlichen Studiengebühren an einer privaten Universität in Höhe von 6.000 € gesellen sich weitere Ausgaben wie beispielsweise Fahrtkosten. Gesamt rechnen die Winters mit etwa 10.000 € Kosten pro Jahr. Da sich Lukas voll auf sein Studium konzentrieren möchte, wird er währenddessen keine Jobs annehmen und so auch über keine Einkünfte verfügen. Die Eltern Winter besitzen wiederum zwei vermietete Eigentumswohnungen mit jährlichen Mieteinkünften über gesamt 12.000 € jährlich, für welche 35 % Steuer gezahlt werden müssen.

Wenn Sie klären möchten, inwieweit Sie Einkünfte auf ihre Kindern verlagern könnten, um Steuern zu sparen, wenden Sie sich gerne an uns. Gemeinsam mit Ihnen finden wir eine optimale Lösung für Ihre individuelle Situation.

Lesen die ganze Geschichte …

Vermögen in der Ehe? Schaukeln Sie!

 

Luise und Peter Frühling sind verheiratet und haben zwei Kinder.

Peter Frühling verfügt mittlerweile über ein nicht unbedeutendes Vermögen von 2 Millionen €. Seine Frau Luise hat sich in der Ehe bislang hauptsächlich um die Kinder gekümmert und hat kein Vermögen. Da zum Zeitpunkt der Eheschließung, wie es häufig der Fall ist, nichts anderes vereinbart wurde, lebt das Paar automatisch im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft.

Ob Sie als Ehemann oder Sie als Ehefrau mehr oder weniger vermögend sind, ob Sie Kinder haben oder nicht – wir beraten in jedem individuellen Fall gerne zur Gestaltungsoption der Güterstandschaukel.

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Sie möchten Ihren Besitz vererben? Schenken Sie!

 

Frau Sommer ist verwitwet, 65 Jahre alt und besitzt ein Einfamilienhaus in Erlangen, das sie selbst bewohnt. Bis auf ihre einzige Tochter Laura hat sie keine weiteren Verwandten. Das Haus befindet sich in guter Lage, der Grundbesitzwert der Immobilie beträgt 750.000 €. Die Dame besitzt zudem ein Barvermögen in Höhe von 100.000 €. Weiteres Vermögen hat sie nicht.

Wenn auch Sie darüber nachdenken, Ihren Besitz auf steuerschonende Weise weiterzugeben, wenden Sie sich gerne an uns. Gemeinsam mit Ihnen finden wir eine optimale Lösung für Ihre individuelle Situation.

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Sie möchten eine Immobilie schenken? Tun Sie’s kreativ.

 

Benno Herbst ist ein wohlhabender Mann und besitzt ein umfangreiches Barvermögen. Sein Sohn Adrian verdient nicht schlecht, hat aber nicht die finanziellen Mittel, um sich das Einfamilienhaus zu kaufen, auf das er schon länger ein Auge geworfen hat. Der Kaufpreis für das Wunschobjekt beträgt 750.000 €. Da Benno Herbst nicht nur vermögend, sondern auch großzügig ist, möchte er seinem Sohn den Traum vom Eigenheim erfüllen und ihm die Immobilie schenken.

Noch Fragen? Wenn Sie vorhaben, eine Immobilie zu schenken, beraten wir Sie gerne persönlich zu den Rahmenbedingungen unter denen eine mittelbare Grundstücksschenkung möglich ist.

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SPRECHEN SIE UNS AN!

Sie würden gerne mehr zu diesen Themen erfahren und einen Beratungstermin mit unserem Ansprechpartner Alexander Auer, Steuerberater vereinbaren?

Kontaktieren Sie uns für mehr Informationen unter Telefon 09131 53630 oder kanzlei@bsr-steuerberater.de